Newsletter

Wenn Sie bereits angemeldet sind und sich wieder austragen wollen, klicken Sie bitte hier.

Ausbildung

Fachschulverordnungen der Bundesländer

Die reguläre Ausbildung zum Erzieher findet an Fachschulen für Sozialpädagogik (in Bayern: Fachakademien) statt.

Sie dauert in Vollzeitform in der Regel drei Jahre (einschließlich Praktika) und ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Sofern sie als Teilzeitausbildung möglich ist dauert sie meist entsprechend länger. Voraussetzung ist in den meisten Bundesländern ein mittlerer Schulabschluss und eine einschlägige Berufsausbildung, wie beispielsweise eine abgeschlossene  Sozialassistent/innen bzw. Kinderpfleger/innenausbildung.

Fachschulverordnungen der Bundesländer

Die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher haben wir als Auszüge aus den Fachschulverordnungen für Sie zusammengestellt. Außerdem gibt Hilde von Balluseck in ihrem Artikel „Der Weg zur pädagogischen Fachkraft“ einen erläuterten Überblick über die Zugangsbedingungen zu allen Ausbildung, die zur Arbeit mit Kindern führen. Frau Balluseck hat 2004 den ersten Studiengang für Erzieher/innen in Deutschland konzipiert.

www.erzieherin.de | Hier können Sie den Text „Der Weg zur pädagogischen Fachkraft“ von Hilde von Balluseck online lesen.

Download

Bremen.pdf

17.7 K

Hamburg.pdf

19.4 K

Hessen.pdf

216 K

NRW.pdf

118 K

Weitere Informationen

www.bildungsserver.de | Auch der Bildungsserver informiert über (Aus-)Bildungsmöglichkeiten im Elementarbereich. Über den Bereich "Länderüberblick" erhalten Sie Informationen über Voraussetzungen in Ihrem jeweiligen Bundesland.

Unsere Portale

Programm & Anmeldung